Im Streit um die Gesetzeskonformität hat heute das Bundesverfassungsgericht die Onlinedurchsuchung von Computern vorerst gestoppt. In seiner mündlichen Urteilserklärung erklärte der Vorsitzende Richter Papier das Gesetz zur Onlinedurchsuchung in Nordrheinwestfalen als verfassungswidrig.
Um die Onlinedurchsuchung nun bundesweit durchzuführen, müssen umfangreiche Änderungen an den bisherigen Regelungen vorgenommen werden.
Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt wird die Datenschutz-Agentur.de ausführlich die daraus resultierenden Folgen analysieren und beurteilen.
Sicherlich werden die Initiatoren der Onlinedurchsuchung nachbessern um Ihr Vorhaben doch noch in die Tat umzusetzen. Bundestrojaner ade? Man wird sehen.
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